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   OLG Köln, 18.09.2023 - 3 U 96/22   

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OLG Köln, 18.09.2023 - 3 U 96/22 (https://dejure.org/2023,29979)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.09.2023 - 3 U 96/22 (https://dejure.org/2023,29979)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. September 2023 - 3 U 96/22 (https://dejure.org/2023,29979)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 17.12.2020 - C-693/18

    Abgasaffäre: Diesel-Thermofenster auf dem Prüfstand des EuGH

    Auszug aus OLG Köln, 18.09.2023 - 3 U 96/22
    Als die Beklagten den Motor bzw. das streitgegenständliche Fahrzeug in Verkehr brachten, war die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union, wonach eine solche Vorrichtung eine unzulässige Abschaltvorrichtung im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 darstellt (vgl. EuGH, Urt. v. 17.12.2020, C-398/18 = BeckRS 2020, 35477 Rn. 109 ff.), noch nicht ergangen.
  • BGH, 26.06.2023 - VIa ZR 335/21

    "Dieselverfahren"; Tatbestandswirkung der Typgenehmigung; unionsrechtliche

    Auszug aus OLG Köln, 18.09.2023 - 3 U 96/22
    Entscheidend ist, ob die für die Typgenehmigung zuständige Behörde - hier also das KBA - die Typgenehmigung erteilt hätte (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21 -, juris Rn. 65).
  • OLG Nürnberg, 25.04.2023 - 17 U 1673/22

    Keine Ansprüche gegen Audi wegen des dort entwickelten, hergestellten und

    Auszug aus OLG Köln, 18.09.2023 - 3 U 96/22
    Demnach hätte eine Erkundigung der Beklagten beim KBA zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens des Fahrzeugs und selbst noch zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags die Auskunft erbracht, dass das Thermofenster nicht unzulässig sei (vgl. OLG Nürnberg Beschl. v. 25.4.2023 - 17 U 1673/22, BeckRS 2023, 8575 Rn. 28).
  • OLG Braunschweig, 28.02.2024 - 7 U 293/21

    EA 288; Differenzschadensersatz; unvermeidbarer Verbotsirrtum; Thermofenster;

    So nimmt denn auch die absolut herrschende Meinung der Oberlandesgerichte zur Fahrkurvenerkennung ebenso wie zum sog. "Thermofenster" (s. dazu noch unten) einen unvermeidbaren Verbotsirrtum des jeweiligen Fahrzeugherstellers auch ohne Fokussierung auf einen bestimmten Verantwortlichen oder Mitarbeiter an (so außer den soeben genannten auch OLG Bamberg 31.05.2023 - 10 U 123/22 , in Juris Rz. 11 - 31.07.2023 - 2 U 52/22 , in Juris Rz. 33-37 - 31.10.2023 - 1 U 321/22 e, in Juris Rz. 30-34 - OLG Celle 18.10.2023 - 7 U 67/23 , in Juris Rz. 78-117 - OLG Dresden 12.09.2023 - 4 U 1689/22 , in Juris Rz. 26-28 - OLG Frankfurt / M 23.12.2022 - 4 U 272/21 , in Juris Rz. 72f - 02.11.2023 - 5 U 102/22, in Juris Rz. 20-26 - OLG Hamm 02.08.2023 - 30 U 23/21 , in Juris Rz. 77, 92-96 - 01.09.2023 - 30 U 78/21 , in Juris Rz. 99-101 - 15.09.2023 - 7 U 94/20, in Juris Rz. 42f - OLG Koblenz 31.08.2023 - 1 U 316/23 , in Juris Rz. 65-79 - 29.09.2023 - 3 U 191/23, in Juris Rz. 22-24 - OLG Köln 10.01.2023 - 19 U 66/22, in Juris Rz. 12-19 - 26.07.2023 - 3 U 96/22, in Juris Rz. 16-28 - 31.08.2023 - 8 U 52/22, in Juris Rz. 25-31 - OLG Naumburg 10.12.2021 - 8 U 63/21 , in Juris Rz. 7-9 - unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung dieses Senats; Senatsurteil v. 11.10.2022 - 7 U 159/21 , in Juris Rz. 75 -, bestätigt durch BGH 08.05.2023 - VIa ZR 1561/22 , zit. n. Juris - OLG Schleswig 02.11.2023 - 10 U 8/23, in Juris Rz. 30-35 - im Ergebnis auch OLG Schleswig 14.12.2023 - 17 U 49/23 , in Juris Rz. 31-34 -: Keine Fahrlässigkeit).
  • OLG Dresden, 25.10.2023 - 1 U 1950/22
    Auch insoweit ist mithin von einer hypothetischen Genehmigung auszugehen, weshalb ein Verschulden der Beklagten entfällt (ebenso OLG München, Beschluss vom 22.08.2023 - 8 U 9416/21, Rn. 66, und Beschluss vom 27.07.2023 - 35 U 5534/22, Rn. 62; KG Berlin, Beschluss vom 03.08.2023 - 4 U 10/23, Rn. 154; OLG Koblenz, Urteil vom 27.07.2023 - 6 U 1270/22, Rn. 28ff.; OLG Köln, Beschluss vom 26.07.2023 - 3 U 96/22, Rn. 21ff.; OLG Frankfurt, Urteil vom 07.07.2023 - 4 U 283/22, Rn. 40; OLG Bamberg, Beschluss vom 15.06.2023 - 1 U 35/23e, Rn. 27; jeweils juris).
  • OLG Karlsruhe, 15.09.2023 - 8 U 383/21

    Unzulässigkeit eines Thermofensters; Ersatz des Differenzschadens

    Ein Zulassungsgrund folgt insbesondere nicht daraus, dass andere Oberlandesgerichte bei, wie von der Beklagten vorgetragen, "nicht unterschiedlichem Sachvortrag der Beklagten" einen verschuldensausschließenden Verbotsirrtum bejaht haben, wobei es sich bei den von der Beklagten angeführten sechs "Entscheidungen" jedenfalls in zwei Fällen ohnehin lediglich um in Hinweisbeschlüssen geäußerte vorläufige Rechtsauffassungen (OLG Köln, Hinweisbeschluss vom 26.07.2023 - 3 U 96/22; Pfälzisches Oberlandesgericht, Hinweisbeschluss vom 12.07.2023 - 7 U 127/22) und in einem Fall um einen Beschluss im Rahmen eines erstinstanzlichen Verfahrens vor dem Landgericht (München, Beschluss vom 02.08.2023 - 71 O 278/20) handelt.
  • OLG Karlsruhe, 03.11.2023 - 8 U 104/21

    Dieselskandal: Voraussetzungen von Thermofenster und Verbotsirrtum

    Ein Zulassungsgrund folgt insbesondere nicht daraus, dass andere Oberlandesgerichte bei, wie von der Beklagten vorgetragen, "nicht unterschiedlichem Sachvortrag der Beklagten" einen verschuldensausschließenden Verbotsirrtum bejaht haben, wobei es sich bei den von der Beklagten angeführten sechs "Entscheidungen" jedenfalls in zwei Fällen ohnehin lediglich um in Hinweisbeschlüssen geäußerte vorläufige Rechtsauffassungen (OLG Köln, Hinweisbeschluss vom 26.07.2023 - 3 U 96/22; Pfälzisches Oberlandesgericht, Hinweisbeschluss vom 12.07.2023 - 7 U 127/22) und in einem Fall um einen Beschluss im Rahmen eines erstinstanzlichen Verfahrens vor dem Landgericht (München, Beschluss vom 02.08.2023 - 71 O 278/20) handelt.
  • OLG Karlsruhe, 11.11.2023 - 8 U 66/21

    Diesel-Abgasskandal: Differenzschadensersatz aufgrund einer unzulässigen

    Ein Zulassungsgrund folgt insbesondere nicht daraus, dass andere Oberlandesgerichte bei, wie von der Beklagten vorgetragen, "nicht unterschiedlichem Sachvortrag der Beklagten" einen verschuldensausschließenden Verbotsirrtum bejaht haben, wobei es sich bei den von der Beklagten angeführten sechs "Entscheidungen" jedenfalls in zwei Fällen ohnehin lediglich um in Hinweisbeschlüssen geäußerte vorläufige Rechtsauffassungen (OLG Köln, Hinweisbeschluss vom 26.07.2023 - 3 U 96/22; Pfälzisches Oberlandesgericht, Hinweisbeschluss vom 12.07.2023 - 7 U 127/22) und in einem Fall um einen Beschluss im Rahmen eines erstinstanzlichen Verfahrens vor dem Landgericht (München, Beschluss vom 02.08.2023 - 71 O 278/20) handelt.
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OLG Köln, Entscheidung vom 26.07.2023 - 3 U 96/22 (https://dejure.org/2023,23876)
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